Sicherheit & Regeln

Sicherheit & Regeln

Wir denken selbstverständlich an eure Sicherheit und wünschen uns allen ein friedliches Festival. Bitte lest euch unsere Sicherheitsbestimmungen und Regeln genau durch und beachtet sie, sie sind zu eurer Sicherheit!

Erlaubte und verbotene Gegenstände

Erlaubt

  • Nicht-alkoholische Getränke in PET-Flaschen bis 0,5 Liter und Getränkekartons bis 1 Liter

  • Turnbeutel und Jutetaschen sowie kleine Umhängetaschen bis Größe DIN A4

  • Es gibt vor Ort keine Möglichkeit Gepäckstücke zu lagern. Schließfächer am Hauptbahnhof für €4/24h

Nicht Erlaubt

  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen sowie weitere pyrotechnische Gegenstände

  • Regenschirme über Handtaschengröße

  • Rucksäcke und Taschen über Din A4 Größe

  • Hieb-, Schuss-, Stichwaffen jeglicher Art

  • Profikameras ohne Akkreditierung, Go Pros, Selfiesticks

  • PET-Flaschen über 0,5 Liter, Getränkekartons über 1 Liter, alle Glasflaschen, (Spray-)Dosen und alkoholische Getränke

  • Drogen

  • Haustiere

Regeln

  1. UMGANG/ FESTIVAL ATHMOSPHÄRE
    1. Wir wollen ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen können. Deshalb tolerieren wir keinerlei Diskriminierungen.
    2. Seid nett zueinander und respektiert individuelle Grenzen.
    3. Übergriffe und Belästigungen haben auf dem Festival keinen Platz.
    4. Braucht ihr Hilfe oder geht`s Euch schlecht? Sprecht uns an, wenn ihr uns braucht. Kommt zu unserem Service Point oder den Safer Spaces.
    5. Wir sind gemeinsam verantwortlich für ein gutes Miteinander. Fällt Euch was auf? Schaut nicht weg. Awareness ist eine Aufgabe für alle.
  2. ERWERB DER EINTRITTSKARTE
    1. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem:der Besucher:in der Veranstaltung und den Veranstaltern zustande.
    2. Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.
    3. Der Erwerb der Tickets zum Zwecke des Wiederverkaufs ist nicht gestattet. Der kommerzielle, gewerbliche und private Weiterverkauf allgemein sowie bei eBay und anderen Verkaufsplattformen zu einem höheren als dem regulären Verkaufspreis sowie gegen zusätzliches Entgelt ist verboten.
    4. Sollte die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt werden, der nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt (höhere Gewalt, Rahmenbedingungen aufgrund der Covid-19 Pandemie und möglicher Mutationen), ist es das Recht des:der Ticketinhabers:Ticketinhaberin, die Rückerstattung des Nennwertes des Tickets zu verlangen (5,00€).
  3. EINLASS DER BESUCHER:INNEN
    1. Das Ticket wird vor Ort vom Veranstalter durch Scan entwertet und gegen ein Festivalbändchen eingetauscht. Danach verliert das Ticket seine Gültigkeit und ist auch nicht mehr übertragbar.
    2. Jeder Ticket-Code ist individuell generiert und  die Zugangsberechtigung für nur eine Person.
    3. Die Kontaktdatennachverfolgung bei Tickets, die über München Ticket erworben werden, erfolgt über die Daten des:der Käufers:Käuferin.
    4. Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst / die Securitys statt. Eine Auflistung der erlaubten und verbotenen Gegenstände findet sich oben.
    5. Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der:die Besucher:in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).
    6. Schwerbehinderte Personen mit dem Eintrag B im Behindertenausweis haben das Recht, eine Begleitperson mitzunehmen. Die Person mit Beeinträchtigung zahlt den normalen Ticketpreis, der Eintritt für die Begleitperson ist frei. Zum Vorgehen bzgl. der Ticketbuchung für die Begleitperson siehe bitte hier.
  4. JUGENDSCHUTZ
    1. Da das OBEN OHNE um 22 Uhr endet und die Veranstalter anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, ist der Besuch des Festivals ab 12 Jahren (ohne Begleitung eines:einer Erziehungsberechtigten) gestattet.
    2. Unter 12 Jahren ist der Besuch des Festivals nur in Begleitung eines:einer Erziehungsberechtigten erlaubt. Aufgrund der lauten Musik ist ein Besuch mit Kindern unter 8 Jahren ausdrücklich nicht zu empfehlen.
    3. Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt.
    4. Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
    5. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt unter 18-Jähriger am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden. Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt zum Festivalgelände vom Ordnungsdienst / den Securitys verwehrt.
  5. AUFENTHALT DER BESUCHER:INNEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE
    1. Der:die Besucher:in hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher/innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
    2. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes / der Securitys ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.
    3. Es ist dem:der Besucher:in verboten,
      1. den Veranstaltungsablauf zu stören,
      2. strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen, dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
      3. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
      4. Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
      5. das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
      6. Werbung jeglicher Art zu betreiben, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
      7. Dritte unerlaubt zu fotografieren, zu filmen oder das gesprochene Wort aufzuzeichnen,
      8. Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem Gast zugängliche Bereiche zu betreten oder anderen dabei behilflich zu sein,
      9. außerhalb der Toiletteneinrichtung seine Notdurft zu verrichten,
      10. in der Umgebung des Festivalgeländes wild zu campen.
    4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstoß gegen die Festivalregeln und dann, wenn ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den:die Besucher:in – sofern erforderlich auch ohne jegliche Vorwarnung – von der Veranstaltung auszuschließen.
    5. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittsberechtigung ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  6. ERLAUBTE UND VERBOTENE GEGENSTÄNDE
    1. Erlaubt ist die Mitnahme nichtalkoholischer Getränke in 1-Liter Tetra Paks oder 0,5-Liter PET-Flaschen (in beliebiger Anzahl), sowie handtaschengroßer Regenschirme und Turnbeutel und Jutetaschen sowie kleiner Umhängetaschen bis Größe DIN A4.
    2. Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für Besucher:innen verboten:
      1. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, weitere pyrotechnische Gegenstände,
      2. Regenschirme über Handtaschengröße,
      3. Rucksäcke und Taschen über DIN A4 Größe,
      4. Hieb-, Schuss-, Stichwaffen jeglicher Art,
      5. Profikameras ohne Akkreditierung, Go Pros, Selfiesticks,
      6. PET-Flaschen über 0,5 Liter, Tetra Paks über 1 Liter, alle Glasflaschen, (Spray-) Dosen und alkoholische Getränke,
      7. Drogen,
      8. (Haus-) Tiere
    3. Die bildliche Darstellung der erlaubten und verbotenen Gegenstände findet sich oben.
    4. Personen, die nicht bereit sind, die verbotenen Gegenstände abzugeben, wird der Zutritt auf das Festivalgelände verwehrt, wobei keinerlei Ansprüche wegen des möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen.
    5. Es gibt vor Ort keine Möglichkeit, Gepäckstücke zu lagern. Der Veranstalter weist hiermit auf die Schließfächer am Hauptbahnhof hin.
  7. ABLAUF DER VERANSTALTUNG
    1. Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder andere wichtige Umstände mit Auswirkung auf die Sicherheit der Besucher:innen. Dies kann zu einer Änderung des Ablaufs oder einem Abbruch bzw. einer Absage führen.
    2. Wird die Veranstaltung oder deren Durchführung abgebrochen oder unmöglich, so hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiterhin hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht. Programmänderungen sind vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) um entsprechenden Ersatz.
    3. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende oder komplette Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
    4. Eine Verlegung der Veranstaltung ist vorbehalten. Im Übrigen sind eine Rücknahme der Eintrittskarten und die Rückerstattung des Eintrittsgeldes ausgeschlossen.
  8. SICHERHEIT
    1. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.
    2. Die Besucher:innen werden vor pöbelnden und alkoholisierten Gästen geschützt. Wer andere Gäste belästigt oder bedroht, muss das Festivalgelände verlassen. Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt auf das Festivalgelände vom Ordnungsdienst / den Securitys verwehrt.
  9. TON- UND FILMAUFNAHMEN
    1. Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den auf dem Festival auftretenden Künstler:innen sind, auch wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.
    2. Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich deswegen hier an den Veranstalter.
    3. Der:die Besucher:in stellt den Veranstalter von jeglicher Inanspruchnahme wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Verwertung oder öffentlichen Zugänglichmachung von ihm angefertigter Fotografien und Videos frei.
    4. Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der:die Besucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines:ihres Bildes und seiner:ihrer Stimme ein für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, beispielsweise über das Internet).
  10. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
    1. Die vertragliche wie gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
      1. für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
      2. in Fällen leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters, für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;
    2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Mitarbeiter:innen und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
  11. SCHUTZ- UND HYGIENEMASSNAHMEN
      1. Die Besucher:innen haben sich über die aktuell gültigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu informieren. Diese sind vor dem Festival auf der Homepage www.oben-air.de zu finden.
      2. Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen werden die Besucher:innen des Geländes verwiesen und ein erneuter Zutritt zur Veranstaltung wird nicht gewährt.
      3. Der Veranstalter behält sich vor, bei der Veranstaltung ein 2G, 2G+ oder ähnliches Konzept anzuwenden, je nachdem wie die dann geltenden Bestimmungen sind.